WAS BIETE ICH AN?
Verhaltenstherapeutische Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr.
WAS IST PSYCHOTHERAPIE?
Durch unterschiedlichste Methoden, wie Gespräche, Rollenspiele, therapeutisches Spiel, Entspannung und Ähnliches arbeiten wir gemeinsam an den Schwierigkeiten mit denen meine PatientInnen zu mir kommen.
WAS IST VERHALTENSTHERAPIE?
Als Verhaltenstherapeutin gehe ich davon aus, dass jedes Verhalten erlernt wurde und somit auch ein verlernen oder umlernen von problematischen Verhaltensweisen möglich ist. Gemeinsam legen wir fest, welches Verhalten verändert werden sollte und ich helfe Ihnen dann dabei sich selbst zu helfen. Dabei setzen wir immer an der aktuell schwierigen Situation an und arbeiten mit verschiedensten Techniken an einer Verbesserung.
WIE OFT SEHEN WIR UNS?
In der Regel finden wöchentliche Termine mit einer Dauer von 50 Minuten statt. Bei Bedarf kann die Frequenz kurzzeitig erhöht oder vor allem zum Ende hin erweitert werden.
WAS WIRD BEHANDELT?
Gründe für eine Psychotherapie sind Schwierigkeiten, die aktuell nicht selbst bewältigt werden können und zu einem Leiden des Kindes, des Jugendlichen oder auch des Umfeldes führen.
Beispiele sind:
Angst, Depression, Zwang, Tic, Störung des Sozialverhaltens, AD(H)S, Essstörungen, Traumafolgestörung, Akute Belastungsreaktionen (nach z.B. Trennung, Tod oder Krankheit), Selbstverletzungen, Schlafstörungen, Einnässen oder Einkoten, soziale Unsicherheiten, körperliche Beschwerden ohne organischen Befund usw.
Falls Unsicherheiten bestehen, ob eine Psychotherapie das Richtige ist, kann man dies gerne telefonisch oder bei einem unverbindlichen ersten Termin besprechen.
WER TRÄGT DIE KOSTEN?
GESETZLICHE KRANKENKASSEN
Eine Behandlung wird regelhaft von allen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Sie benötigen keine Überweisung von Haus- oder Kinderarzt.
PRIVATE KRANKENKASSEN
In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von allen privaten Krankenkassen übernommen, bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kasse über die genauen Modalitäten.
BEIHILFE
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist prinzipiell beihilfefähig. Die Kostenübernahme ist in der Regel gewährleistet. Bitte halten Sie vor der Behandlung Rücksprache mit Ihrer Beihilfestelle.
SELBSTZAHLER
Als Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit, fernab jeder Bürokratie, die Kosten für die Psychotherapie Ihres Kindes selbst zu übernehmen. Die von mir erbrachten Leistungen werden nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.
KOSTENÜBERNAHME DURCH DAS JUGENDAMT
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz regelt in Einzelfällen die Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt. In Frage kommen Kinder und Jugendliche, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind (§35a SGB VIII).
DAS WICHTIGSTE ZUM SCHLUSS
Ich unterliege als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin der ärztlichen Schweigepflicht und werde Ihre Daten nicht ohne Ihre schriftliche Erlaubnis an Dritte weitergeben.